Gefahrstoffe und Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffe
Gefahrstoffmanagement HazCom GHS hazardous chemicals and waste

Obschon die gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien und Stoffen sich naturgemäß in den letzten Jahrzehnten nicht verändert haben, durchlief der Begriff „Gefahrstoff“ selbst in dieser Zeit einen durchaus beachtlichen Wandel. Dies spiegelt sich in den nationalen, supranationalen und globalen Bestrebungen wider, Gefährlichkeitsmerkmale wissenschaftlich standardisiert zu erfassen und weltweit einheitlich zu kommunizieren. Dieser im Grundsatz vernünftige Anspruch bringt jedoch eine Flut von Regularien, Verordnungen, nationalen Gesetzen und mitgeltenden Regelwerken mit sich, wodurch es für Arbeitgeber immer aufwendiger wird, letztlich die adäquaten Maßnahmen zum Arbeitschutz zu implementieren.

Doch auch hier gilt: Lassen Sie sich helfen! Reservieren und sparen Sie die wertvolle Zeitressource für den Einsatz Ihrer unternehmerischen Kernkompetenzen! Lagern Sie – wo es möglich ist – das Gefahrstoffmanagement an Dienstleister aus.

Im Rahmen der Naturwissenschaftlichen Beratung stehe ich Ihnen gerne zu einer „Bestandserhebung“ der Prozesse in Ihrem Unternehmen mit Hinblick auf Gefahrstoffe und Gefahrstoffmanagement zur Verfügung. Daraus läßt sich dann der notwendige und reale Bedarf an Maßnahmen ableiten.

Beratung für Sicherheitsbeauftragte

In den Verantwortungsbereich von Sicherheitsbeauftragten fällt auch der betriebliche Umgang mit Chemikalien, weshalb sie dadurch auch in besonderer Weise mit dem Gefahrstoffmanagement betraut sind. Bei der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung unterstütze ich Sie gerne

  • mit meiner Expertise im Sinne allgemeiner Beratung zum Thema
  • bei der Erstellung relevanter Dokumente wie Betriebsanweisungen oder SOPs von Risikoprozessen
  • durch spezifische Schulungen bei Ihnen in house zu ausgesuchten Themen gemäß Ihrer Vorgabe
  • bei der Pflege und Führung von Gefahrstoffkatastern und Datenbanken, z. B. zu Sicherheitsdatenblätter (SDB)
  • durch Prüfung risikorelevanter Prozesse im Hinblick auf Substituate gemäß des Substitutionsgebots

Im engen Dialog berate ich Sie im Hinblick auf gefahrstoffrelevante Fragestellungen Ihrer Prozesse und erstelle gemeinsam mit Ihnen passgenaue Strategien zur Risikominimierung.

externe Bestellung und Beauftragung

Im Rahmen meiner Naturwissenschaftlichen Beratung ist auch eine Beauftragung als externer Sachverständiger für Gefahrstoffe möglich. Entsprechend Ihrer individuellen Bedarfslage unterbreite ich Ihnen eine passgenaue Offerte die allen Belangen gerecht wird. Als Inhalt denkbar sind

  • eine Bestellung als externer Gefahrstoffbeauftragter im Stab der/des Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutzes
  • die Benennung als Sachverständiger gemäß §11 Chemikalienverbotsverordnung gegenüber Behörden und innerhalb der Lieferkette
  • eine Beauftragung als verantwortliche Person im Sinne der EU-Kosmetikverordnung VO (EG) Nr. 1223/2009

Die flexible Bestellung externer Sachverständiger ist oft eine probate und kosteneffiziente Alternative zur Einrichtung einer eigenen Abteilung mit entsprechenden Personalstellen.

Gefährliche Abfälle, waste management

Abfälle nehmen in regulatorischer Sicht eine Sonderstellung unter den Gefahrstoffen ein. So sind sie z. B. nicht registrierungspflichtig nach REACH. Trotzdem müssen sie entsprechend ihrer Gefährlichkeitsmerkmale gekennzeichnet werden und sind darauf basierend speziellen Abfallschlüsseln zugeteilt. Im Rahmen meiner Tätigkeit in diesem Thema

  • berate ich Sie zu Gefährlichkeitsmerkmalen und den Umgang mit gefährlichen Abfällen allgemein
  • begutachte ich Ihre Entsorgungsgüter und unterstütze bei Einordnung und Kennzeichnung
  • berate ich Sie bei besonderen Problemstellungen, wie z. B. die Inertisierung chemisch reaktiver Abfälle für eine sichere Entsorgung
  • gebe ich Hilfestellung im Fall unklarer Angaben in mitgeltenden Dokumenten wie SDB

Außerdem sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass ich Ihnen auch bei Fragen zu den Themen Recycling und cradle-to-cradle-Prozessen zur Verfügung stehe.

Zur besonderen Beachtung:

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch in allen Belangen der Product Compliance beratend zur Verfügung. Dieses Thema und Aspekte des europäischen wie deutschen Chemikalienrechts (REACH, CLP, SVHC, Biozide, POP etc.) sowie mitgeltender, produktspezifischer Regularien bearbeite ich gerne mit Ihnen als Teil des Teams von ChemLogis GmbH, Ihrem Partner für Product Compliance in allen Stationen der Wertschöpfungskette! 

Service Beratung Chemie Biochemie
Beratung zu Chemie und Biochemie
Service Patentrecherche Literaturrecherche technische Recherche
Recherchen und Publikationsservice
Projektmanagement Innovation Technologietransfer
Projektmanagement und IP-Verwertung